Sportförderung

Die Förderung der anerkannten Freizeitorganisationen

Die Förderung der anerkannten Freizeitorganisationen stützt sich auf das Rundschreiben vom 1. Januar 2009, das die Kriterien zu dieser Förderung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft festlegt.

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Dieses Rundschreiben regelt u.a. die Bedingungen zum Erhalt von Subsidien für anerkannte Freizeitorganisationen und die Berechnung des Zuschusses.

Bezuschusst werden die Funktionskosten, die Schulungen und die besonderen Initiativen, die Ausrüstung, die Ausstattung, die Infrastrukturen und Einrichtungen der anerkannten Freizeitorganisationen.

Das ausführliche Dokument finden Sie im Downloadbereich.