Sportförderung

Ostbelgien fördert Anschaffung von Sportmaterial und Sportausstattungen

Frist zur Beantragung von Sportmaterial beachten: Anträge bitte vor dem 31. März stellen!

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Die Deutschsprachige Gemeinschaft bezuschusst die Anschaffung von mobilem Sportmaterial, das weder persönlich, noch schnell verschleißbar, noch an einem Bau verankert ist. Antragsberechtigt sind dabei Sportvereine, Behindertensportorganisationen, Gemeinden, Elternvereinigungen, Sporträte, Sportbünde oder Sportgemeinschaften und anerkannte Sportverbände.

Zuschuss maximal 50 %

Förderanträge müssen jeweils vor dem 31. März eines Jahres und vor der Anschaffung des zu bezuschussenden Sportmaterials gestellt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 50 % des in Betracht kommenden und von der Regierung gebilligten Gesamtbetrages der Ausgaben für das Sportmaterial.

Antrag stellen

Den Antrag muss die Organisation stellen, bevor sie das Sportmaterial anschafft. Der Antragsteller darf keinen Erwerbszweck verfolgen und muss seinen Sitz innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.

Die Anschaffung des Sportmaterials muss durch eine kontinuierliche Tätigkeit im Sportbereich gerechtfertigt sein. Den Nachweis erbringt der Antragsteller durch einen Tätigkeitsbericht, den er dem Antrag beifügt.

Der Antragsteller verpflichtet sich, das Sportmaterial nur für seine sportliche Aufgabe zu verwenden und es mit größter Sorgfalt zu verwalten. Außerdem verpflichtet sich der Antragsteller, eine Kontrolle seitens des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu akzeptieren. Zu diesem Zweck muss dem oder den mit der Kontrolle beauftragten Beamten der Zugang zu allen Räumlichkeiten, in denen das Sportmaterial benutzt oder aufbewahrt wird, gestattet werden.

Zuschuss erhalten

Die Regierung muss vor Bestellung oder Ankauf ihr schriftliches Einverständnis geben, damit das betreffende Sportmaterial für eine Bezuschussung infrage kommt. Der Antragsteller muss dem Antrag drei Preisangebote beifügen, wenn der Preis 5.500 Euro erreicht, anderenfalls genügt ein Preisangebot. Der Zuschuss wird erst nach dem Ankauf des Sportmaterials aufgrund der eingereichten Rechnungs‑ und Zahlungsbelege ausbezahlt.

Sportausstattungen

Die Beantragung von Zuschüssen im Bereich der Sportausstattungen unterliegt den Bestimmungen des Infrastrukturdekrets. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den Fachbereich Sport, Medien und Tourismus.