Anti-Doping

Wozu sind Spitzensportler der registrierten Zielgruppe in Ostbelgien verpflichtet?

Zwei Dinge: Erstens müssen Sie als Spitzensportler der Kategorie A und B alle drei Monate Angaben zu Ihrem Aufenthaltsort machen. Zweitens müssen Sie für gewisse Medikamente und Behandlungen eine Genehmigung anfragen.

Wenn Sie als Spitzensportler der Kategorien A, B und C anerkannt sind, hat das konkret zwei Konsequenzen:

1. Als Spitzensportler der Kategorie A und B geben Sie mindestens alle drei Monate Angaben zu Ihrem Aufenthaltsort durch. Dazu nutzen Sie die Datenbank ADAMS, ein System, das die Welt-Anti-Doping-Organisation zur Verfügung stellt. Dabei halten Sie sich an folgende Daten:

  • 24. Dezember

  • 24. März

  • 24. Juni

  • 24. September

Diese Angaben sind wichtig, denn als Spitzensportler können Sie außerhalb der Wettkämpfe zu einer Dopingkontrolle verpflichtet werden.

2. Als Spitzensportler müssen Sie aufpassen, dass Sie keine der laut WADA Code verbotenen Substanzen einnehmen oder Methoden anwenden. Bei Bedarf sind Sie verpflichtet, vor der Einnahme eine medizinische Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Die Genehmigung erteilt:

  • die TUE-Kommission Ihres internationalen Sportfachverbandes, wenn Sie als internationaler Spitzensportler gelten.
  • die Kommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft für medizinische Ausnahmegenehmigungen, wenn Sie nationaler Spitzensportler sind.

Spitzensportler der Kategorie C

In der Kategorie C brauchen Sie keine Angaben in die ADAMS -Datenbank einzupflegen. Allerdings sind Sie verpflichtet, bei Bedarf den Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung zu stellen, bevor Sie eine laut WADA-Code verbotene Substanz einnehmen oder Methode verwenden.

Für zusätzliche Informationen können Sie sich an die NADO-Ostbelgien im Ministerium wenden.

Spitzensportler: Kategorie A, B oder C?

Ein Spitzensportler betreibt Sport auf hohem Niveau und nimmt an Wettkämpfen teil.

Die NADO-Ostbelgien teilt ihre zu kontrollierenden Spitzensportler über das Dopingdekret in drei Kategorien ein:

  • Ein Spitzensportler der Kategorie A übt eine Sportdisziplin aus, die in der von der Regierung verabschiedeten Liste der Sportarten der Kategorie A enthalten ist (Einzelsportarten);
  • Ein Spitzensportler der Kategorie B übt eine Sportdisziplin ausübt, die in der von der Regierung verabschiedeten Liste der Sportarten der Kategorie B enthalten ist, dazu gehören Basketball, Hockey, Fußball und Volleyball in der jeweils höchsten nationalen Liga.
  • Die Spitzensportler der Kategorie C üben eine Sportdisziplin aus, die weder der Kategorien A oder B zugeordnet ist.