Die Dopingliste mit den verbotenen Substanzen.
Kranke Sportler müssen gezielt mit den erforderlichen Medikamenten behandelt werden. Die Einnahme von Medikamenten mit Substanzen, die in der Dopingliste aufgeführt sind, ist auch unter ärztlicher Behandlung grundsätzlich verboten, sofern die Sportler noch im Wettkampf stehen. Sportler, die einer Dopingkontrollpflicht unterstehen, müssen bei medizinischen Behandlungen den Arzt oder Apotheker über diese informieren.
Es ist Aufgabe jedes Sportlers, sich über die Dopingregeln und -liste zu informieren, sich zu vergewissern, dass jedes Medikament oder sonstige Präparat keine verbotenen Substanzen enthält! Genauso sollten sich die Athleten vergewissern, dass ihre Betreuer sowie Ärzte ebenfalls über die Dopingregeln informiert sind!