Aufbau eines Förderzentrums für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Verschiedene Erneuerungen der Sportstrukturen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden zurzeit vorgenommen, unter anderem der Aufbau eines in den Dachverband integrierten Förderzentrums für den Sport ab 2021. Die bisherigen vier Leistungszentren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden somit Ende 2021 aufgelöst.

Gründung eines Förderzentrums

An die Stelle der Leistungszentren tritt das Förderzentrum des Dachverbandes. Das Förderzentrum soll den Sportfachverbänden ermöglichen, zusammen mit dem Dachverband ein Sportförderkonzept für ihre Spitzensportler aufzustellen und umzusetzen.

Im Sportdekret vom 19. April 2004, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 22. Juni 2020, werden neben den Aufgaben (Art. 10) des neuen Förderzentrums auch die Voraussetzung (Art. 16) festgelegt, die ein Sportfachverband erfüllen muss, um ein Sportförderkonzept einreichen zu können.

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sportfachverbände müssen mindestens 299 Mitglieder in den angeschlossenen Vereinen haben.
  • Sie müssen über eine angemessene Sportinfrastruktur verfügen.
  • Sie müssen Aus- und Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit der ehemaligen Sportkommission oder LOS durchführen.

Sportförderkonzept einreichen

Sportfachverbände können ab 2021 unter bestimmten Bedingungen ein 3 bis 5-jähriges Sportförderkonzept beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen.

Eine Fachjury begutachtet das Konzept. Im Anschluss kann die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft das eingereichte Sportförderkonzept genehmigen und fördern. Die Förderung umfasst höchstens 80 % der im Sportförderkonzept genehmigten Kosten.

Das Sportförderkonzept wird in Zusammenarbeit mit dem Leitverband des Ostbelgischen Sports umgesetzt. Deshalb empfehlen wir nachdrücklich, den Antrag für ein Sportförderkonzept in Absprache und mit Unterstützung des Dachverbandes für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erstellen. Ansprechpartner ist Frau Lina Simons.

Das Antragsformular kann beim Fachbereich Sport, Medien und Tourismus im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft angefragt werden oder über Webseite in den weiterführenden Links heruntergeladen werden. Ansprechpartner im Ministerium ist Herr Joseph Ganser.

Neuerungen der Sportstrukturen

Im Rahmen eines strukturierten Dialogs des Sportrates und der Ministerin für Sport mit den anerkannten Sportfachverbände sowie des REK III Projektes „Sportstrukturen stärken“ wurde seit 2018 eine Erneuerung der Sportstrukturen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in die Wege geleitet.

Grundlage dazu ist das Sportdekret vom 19. April 2004, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 22. Juni 2020. Es werden verschiedene Änderungen in der Sportstruktur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgenommen. Dazu gehört unter anderem der Aufbau eines Dachverbandes für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie der Aufbau eines in den Dachverband integrierten Förderzentrums für den Sport ab 2021.

Als Dachverband wurde die VoG Leitverband des Ostbelgischen Sports (LOS) von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im September 2020 anerkannt.