Rechtliches

Man sieht die Göttin Justitia mit verbundenen Augen und einer Waage in der Hand.

Die für die Regierungen bindenden Grundlagen sind

  • die Resolution des Europarates vom 16. November 1989
  • die UNESCO Konvention vom 20. Oktober 2005

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hatte vor dem Dekret vom 24. Januar 2022 bereits ein Dekret zur Zustimmung der Resolution des Europarates vom 16. November 1989 am 15.12.1997 verabschiedet und die Absichtserklärung von Kopenhagen am 6. Oktober 2005 unterzeichnet.

Im Laufe der vergangenen Jahre sind mehrere Verbesserungen am Welt-Anti-Doping-Code und an der Gesetzgebung durchgeführt worden. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft sind aktuell hinsichtlich der Dopingbekämpfung vor allem folgende Dokumente relevant:

  • das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission zur Änderung des Zusammenarbeitsabkommens vom 9. Dezember 2011 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommision zur Prävention und Bekämpfung von Doping im Sport vom 7. Mai 2021
  • das Dopingdekret vom 24. Januar 2022 mit In-Kraft-Treten am 28. Februar 2022
  • der Erlass zur Bekämpfung des Dopings im Sport, der von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 10. Februar 2022 verabschiedet wurde und rückwirkend am 28. Februar 2022 in Kraft getreten ist