Sportförderung

Die Deutschsprachige Gemeinschaft fördert Sportlager

Die Unterstützung richtet sich nach Teilnehmerzahl und Qualifikation der Übungsleiter.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft unterstützt die Durchführung von Sportlagern. Beantragt werden können Fördermittel von Sportvereinen, Sportfachverbänden, lokalen Sporträten und Organisationen mit sportlicher Ausrichtung sowie von Schulen, Elternvereinigungen und kommunalen beratenden Ausschüssen für Kinderbetreuung.

Wie die Sportlager bezuschusst werden, hängt von zwei Faktoren ab:

  • von der Anzahl der teilnehmenden Kinder;
  • von der Qualifikation und dem Honorar der eingesetzten Übungsleiter.

Bedingungen

  1. 52505491_C_Dusan Kostic_Fotolia.com
    Das Sportlager muss mindestens an drei aufeinanderfolgenden Tagen organisiert werden und täglich mindestens drei Stunden Sport- und Spielaktivitäten vorsehen.
  2. Der Lagerplatz muss ausreichende Sicherheitsgarantien bieten und mit angemessenen Spiel- und Sportanlagen ausgestattet sein
  3. Die Betreuer und Teilnehmer müssen gegen Unfälle aller Art und durch eine Haftpflicht für Schäden an Drittpersonen versichert sein.
  4. Außer den Betreuern müssen mindestens 12 Teilnehmer aktiv am Sportlager teilnehmen.
  5. Pro Gruppe von mindestens 12 Teilnehmern sollte ein Betreuer zur Verfügung stehen.
  6. Der Verantwortliche des Sportlagers muss mindestens einer Qualifikation der Kategorien A oder B angehören.

Einstufung der Betreuer

Die Betreuer eines Sportlagers werden je nach ihrer sportlichen Qualifikation in eine der folgenden Kategorien eingestuft:

  • Kategorie A: Ferienlagerleiter Stufe III, Lizenziat oder Mittelschullehrer in Leibeserziehung, Trainer A, Inhaber eines von der Regierung als gleichwertig anerkannten Diploms;
  • Kategorie B: Ferienlagerleiter Stufe II, Trainer B, Fachlehrer in Leibeserziehung in den Primarschulen;
  • Kategorie C: Ferienlagerleiter Stufe I, Primarschullehrer, Inhaber eines Grundausbilderdiploms;
  • Kategorie D: Helfer ohne Diplom.

Zuschussberechnung

Der Zuschuss für Sportlager ergibt sich aus der Addition eines Grundzuschusses und einer Entschädigung für die Betreuer, die wie folgt berechnet werden:

  • Grundzuschuss: 0,25 EUR x Teilnehmer x Dauer in Tagen;
  • Entschädigung: Dauer in Tagen x 21, 18.50, 10 oder 8 EUR, je nachdem ob ein Betreuer der Kategorie A, B, C oder D angehört.

Sieht ein Sportlager täglich mindestens 5 Stunden Sport- und Spielaktivitäten vor, wird die Entschädigung für die Betreuer wie folgt berechnet: Entschädigung: Dauer in Tagen x 25, 21, 18.50 oder 10 EUR, je nachdem ob ein Betreuer der Kategorie A, B, C oder D angehört.